Stand: November 2024
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Malridivar GmbH, Friedrichstraße 123, 10117 Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber" genannt).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
(1) Gegenstand der Verträge sind Beratungsleistungen in den Bereichen Unternehmensförderung, strategische Beratung, Digitalisierung, Fördermittelberatung und verwandten Geschäftsfeldern.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Beratung. Ein Erfolg der Beratungsleistung wird nicht geschuldet, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein Erfolg zugesagt.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem separaten Beratungsvertrag.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer einen kompetenten Ansprechpartner zur Verfügung, der zur Erteilung von Auskünften und zur Entscheidung über alle im Zusammenhang mit dem Auftrag stehenden Fragen berechtigt ist.
(3) Verzögerungen und Mehrkosten, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem separaten Beratungsvertrag.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Reisekosten und sonstige Auslagen werden nach Aufwand berechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
(3) Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Der Auftragnehmer wird seine Mitarbeiter und eventuelle Subunternehmer entsprechend verpflichten.
(1) Der Auftragnehmer beachtet die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
(1) An allen vom Auftragnehmer erstellten Konzepten, Analysen, Gutachten und sonstigen Arbeitsergebnissen stehen dem Auftragnehmer die Urheberrechte zu.
(2) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung der Vergütung das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für die vereinbarten Zwecke.
(3) Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(4) Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers.
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm überlassene Unterlagen für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende aufzubewahren.
(2) Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Unterlagen vernichtet, sofern der Auftraggeber nicht deren Rückgabe verlangt hat.
(3) Kosten für die Rückgabe der Unterlagen trägt der Auftraggeber.
(1) Verträge mit bestimmter Laufzeit enden mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
(2) Verträge mit unbestimmter Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer ist ohne dessen ausdrückliche schriftliche Zustimmung ausgeschlossen.
(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Berlin.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB für zukünftige Geschäfte zu ändern.
(2) Über Änderungen wird der Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich informiert.
(3) Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt.
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie sich jederzeit an uns wenden:
Malridivar GmbH
Friedrichstraße 123
10117 Berlin
Telefon: +49 30 123456789
E-Mail: [email protected]